Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53454
OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18 (https://dejure.org/2019,53454)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.2019 - 16 W 36/18 (https://dejure.org/2019,53454)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 16 W 36/18 (https://dejure.org/2019,53454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,53454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ordnungsgeld für Veröffentlichung eines Bildnisses trotz Unterlassungsgebot (hier: Abbildung von G20-Demonstrantin)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
    Vielmehr ist der Verbotsumfang auf die im Beschluss bzw. Urteil beschriebene konkrete Verletzungsform begrenzt; nicht umfasst sind über die konkrete Verletzungsform hinaus ähnliche oder im Kern gleichartige Bildnisse der Beschwerdegegnerin (vgl. Urt. v. 13.11.2007 - VI ZR 265/06 und IV ZR 269/06 - Rn. 11; Urt. v. 1.7.2008 - VI ZR 243/06 - Rn. 7; Urt. v. 6.10.2009 - VI ZR 314/08 und IV ZR 315/08 - Rn. 7; OLG Frankfurt, aaO).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
    Vielmehr ist der Verbotsumfang auf die im Beschluss bzw. Urteil beschriebene konkrete Verletzungsform begrenzt; nicht umfasst sind über die konkrete Verletzungsform hinaus ähnliche oder im Kern gleichartige Bildnisse der Beschwerdegegnerin (vgl. Urt. v. 13.11.2007 - VI ZR 265/06 und IV ZR 269/06 - Rn. 11; Urt. v. 1.7.2008 - VI ZR 243/06 - Rn. 7; Urt. v. 6.10.2009 - VI ZR 314/08 und IV ZR 315/08 - Rn. 7; OLG Frankfurt, aaO).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2019 - 16 W 4/19

    Verletzung des Unterlassungsgebots durch Veröffentlichung des Gesamtbildes statt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
    Denn es kann, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 29. Januar 2019, Az.: 16 W 4/19 , in einem gleich gelagerten Rechtsstreit zwischen den Beteiligten entschieden hat, zur Begründung für den Erlass eines Ordnungsgeldes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer Bildberichterstattung nicht auf die im Wettbewerbsrecht zur sog. "Kerntheorie" entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden.
  • OLG Celle, 04.04.2014 - 4 W 55/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit der titulierten Verpflichtung zur Vornahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
    Der Streitwert bemisst sich nach der Höhe des gegen die Beschwerdeführerin festgesetzten Ordnungsgelds (OLG Celle Beschl. v. 4.4.2014 - 4 W 55/14 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06

    Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
    Vielmehr ist der Verbotsumfang auf die im Beschluss bzw. Urteil beschriebene konkrete Verletzungsform begrenzt; nicht umfasst sind über die konkrete Verletzungsform hinaus ähnliche oder im Kern gleichartige Bildnisse der Beschwerdegegnerin (vgl. Urt. v. 13.11.2007 - VI ZR 265/06 und IV ZR 269/06 - Rn. 11; Urt. v. 1.7.2008 - VI ZR 243/06 - Rn. 7; Urt. v. 6.10.2009 - VI ZR 314/08 und IV ZR 315/08 - Rn. 7; OLG Frankfurt, aaO).
  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08

    Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
    Nichts anderes folgt aus den von dem Landgericht in Bezug genommenen Ausführungen in der Entscheidung des Bundesgerichtshof im Urteil vom 23. Juni 2009 (Az.: VI ZR 232/08 - Rn. 11, juris).
  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
    Schließlich soll der Schuldner davon abgehalten werden, erneut gegen das Verbot zu verstoßen (BGH NJW-RR 2017, 382, Rz 16 ff.; Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 890 Rz 18).
  • OLG Dresden, 19.01.2019 - 4 W 1074/18

    Streitwert einer Streitigkeit betreffend die Löschung von Äußerungen und die

    In einfach gelagerten Verfügungsverfahren beträgt der Streitwert für eine Einzeläußerung regelmäßig 7.500,00 EUR (entgegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.9.2018 - 16 W 36/18).

    Der Auffassung des Landgerichts und des OLG Frankfurt, auf dessen Beschluss vom 7.9.2018 (16 W 36/18 - juris) es sich gestützt hat, wonach der Streitwert für eine auf Unterlassung einer Löschung/Sperrung auf einem sozialen Netzwerk gerichtete einstweilige Verfügung unbeschadet der jeweiligen Umstände mit maximal 3000 EUR anzusetzen sei, kann sich der Senat aus folgenden Gründen nicht anschließen:.

  • OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 16 U 250/20

    Zulässige Veröffentlichung von Lichtbildnissen im Rahmen von

    Denn nur insoweit hat der Senat mit Beschluss vom 12. Juni 2019 (16 W 36/18) einen Verstoß gegen den Schutzbereich der einstweiligen Verfügung angenommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht