Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Ordnungsgeld für Veröffentlichung eines Bildnisses trotz Unterlassungsgebot (hier: Abbildung von G20-Demonstrantin)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 270/17
- LG Frankfurt/Main, 30.04.2018 - 3 O 270/17
- LG Frankfurt/Main, 16.05.2018 - 3 O 270/17
- OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06
Shopping mit Putzfrau auf Mallorca
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
Vielmehr ist der Verbotsumfang auf die im Beschluss bzw. Urteil beschriebene konkrete Verletzungsform begrenzt; nicht umfasst sind über die konkrete Verletzungsform hinaus ähnliche oder im Kern gleichartige Bildnisse der Beschwerdegegnerin (…vgl. Urt. v. 13.11.2007 - VI ZR 265/06 und IV ZR 269/06 - Rn. 11; Urt. v. 1.7.2008 - VI ZR 243/06 - Rn. 7;… Urt. v. 6.10.2009 - VI ZR 314/08 und IV ZR 315/08 - Rn. 7;… OLG Frankfurt, aaO). - BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08
Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
Vielmehr ist der Verbotsumfang auf die im Beschluss bzw. Urteil beschriebene konkrete Verletzungsform begrenzt; nicht umfasst sind über die konkrete Verletzungsform hinaus ähnliche oder im Kern gleichartige Bildnisse der Beschwerdegegnerin (…vgl. Urt. v. 13.11.2007 - VI ZR 265/06 und IV ZR 269/06 - Rn. 11;… Urt. v. 1.7.2008 - VI ZR 243/06 - Rn. 7; Urt. v. 6.10.2009 - VI ZR 314/08 und IV ZR 315/08 - Rn. 7;… OLG Frankfurt, aaO). - OLG Frankfurt, 29.01.2019 - 16 W 4/19
Verletzung des Unterlassungsgebots durch Veröffentlichung des Gesamtbildes statt …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
Denn es kann, wie der Senat bereits mit Beschluss vom 29. Januar 2019, Az.: 16 W 4/19 , in einem gleich gelagerten Rechtsstreit zwischen den Beteiligten entschieden hat, zur Begründung für den Erlass eines Ordnungsgeldes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einer Bildberichterstattung nicht auf die im Wettbewerbsrecht zur sog. "Kerntheorie" entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden.
- OLG Celle, 04.04.2014 - 4 W 55/14
Anforderungen an die Bestimmtheit der titulierten Verpflichtung zur Vornahme …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
Der Streitwert bemisst sich nach der Höhe des gegen die Beschwerdeführerin festgesetzten Ordnungsgelds (OLG Celle Beschl. v. 4.4.2014 - 4 W 55/14 Rn. 10 m.w.N.). - BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06
Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
Vielmehr ist der Verbotsumfang auf die im Beschluss bzw. Urteil beschriebene konkrete Verletzungsform begrenzt; nicht umfasst sind über die konkrete Verletzungsform hinaus ähnliche oder im Kern gleichartige Bildnisse der Beschwerdegegnerin (vgl. Urt. v. 13.11.2007 - VI ZR 265/06 und IV ZR 269/06 - Rn. 11;… Urt. v. 1.7.2008 - VI ZR 243/06 - Rn. 7;… Urt. v. 6.10.2009 - VI ZR 314/08 und IV ZR 315/08 - Rn. 7;… OLG Frankfurt, aaO). - BGH, 23.06.2009 - VI ZR 232/08
Reichweite einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eines Presseorgans im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
Nichts anderes folgt aus den von dem Landgericht in Bezug genommenen Ausführungen in der Entscheidung des Bundesgerichtshof im Urteil vom 23. Juni 2009 (Az.: VI ZR 232/08 - Rn. 11, juris). - BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15
Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 16 W 36/18
Schließlich soll der Schuldner davon abgehalten werden, erneut gegen das Verbot zu verstoßen (BGH NJW-RR 2017, 382, Rz 16 ff.;… Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 890 Rz 18).
- OLG Dresden, 19.01.2019 - 4 W 1074/18
Streitwert einer Streitigkeit betreffend die Löschung von Äußerungen und die …
In einfach gelagerten Verfügungsverfahren beträgt der Streitwert für eine Einzeläußerung regelmäßig 7.500,00 EUR (entgegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 7.9.2018 - 16 W 36/18).Der Auffassung des Landgerichts und des OLG Frankfurt, auf dessen Beschluss vom 7.9.2018 (16 W 36/18 - juris) es sich gestützt hat, wonach der Streitwert für eine auf Unterlassung einer Löschung/Sperrung auf einem sozialen Netzwerk gerichtete einstweilige Verfügung unbeschadet der jeweiligen Umstände mit maximal 3000 EUR anzusetzen sei, kann sich der Senat aus folgenden Gründen nicht anschließen:.
- OLG Frankfurt, 23.12.2021 - 16 U 250/20
Zulässige Veröffentlichung von Lichtbildnissen im Rahmen von …
Denn nur insoweit hat der Senat mit Beschluss vom 12. Juni 2019 (16 W 36/18) einen Verstoß gegen den Schutzbereich der einstweiligen Verfügung angenommen.